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Wer zahlt Schäden durch Sturmkette Zeynep?

Pressemitteilung -

Wer zahlt Schäden durch Sturmkette Zeynep?

  • Wohngebäude- und Hausratversicherungen sichern Basisschutz
  • Elementarversicherung deckt auch Überschwemmungen ab
  • Teilkasko übernimmt Kosten bei Sturmschäden am Auto
  • Gothaer rechnet mit 40.000 Schäden
  • Schnelle und unbürokratische Hilfe im Schadenfall unter der Gothaer Schaden-Hotline 030 / 5508-81508

Köln, 21. Februar 2022 – Eine Kette von mehrerenSturmtiefs fegte ab dem Donnerstag letzter Woche mit schweren Böen und kräftigen Schauern über Deutschland hinweg. Welche Versicherungen für Mieter und Eigentümer bei Sturmschäden wichtig sind, erklärt die Gothaer Versicherung.

Höchste Eskalationsstufe bei Massenschaden-Ereignissen erreicht

„Wir befinden uns seit Freitag in der Kumul-Stufe III. Das ist unsere höchste Eskalationsstufe bei Massenschaden-Ereignissen. Bisher haben uns bereits 2.500 Schadenmeldungen mit einem prognostizierten Schadenaufwand von über drei Millionen Euro erreicht. Auf Basis von Forecast-Rechnungen der Rückversicherer rechnen wir aber mit einem Schadenaufwand in zweistelliger Millionenhöhe, wenn uns alle Meldungen erreicht haben und die Schäden reguliert sind“, so Uta Buchholz, Leiterin des Schaden-Service-Centers der Gothaer. Das Sturmtief 'Antonia' ist in diesen Daten noch nicht erfasst.

Schnelle und unbürokratische Hilfe im Schadenfall

„Unsere Kunden und Vertriebskollegen erhalten bei der telefonischen Neuschadenmeldung gezielte Hinweise und Handlungsempfehlungen zur Vorgehensweise bei notwendigen Reparaturen und der Zusammenstellung von Unterlagen. Darüber hinaus haben wir die Regulierungsvollmachten angehoben und den Freigabeprozess der Agenturen vereinfacht. Betroffene Kunden sollten uns schnellstmöglich informieren, damit wir Hilfe und die Schadenregulierung anstoßen können. Es dominieren bisher Schäden durch umgestürzte Bäume und Schäden an Hausdächern. Regional am schwersten betroffen sind Gothaer Kunden im Norden, Nordosten und Westen der Bundesrepublik“, so Buchholz zur aktuellen Lage.

Elementarversicherung deckt Kosten nach dem Sturm

Sturm- und Hagelschäden sind in der Regel in der Wohngebäude- und Hausratversicherung enthalten. Der Gebäudeversicherer ersetzt beispielsweise die Kosten für abgedeckte Dächer, umgeknickte Schornsteine oder Schäden am Haus durch umgestürzte Bäume. Voraussetzung hierfür ist, dass der Sturm die Windstärke acht, mindestens 62 Kilometer pro Stunde, erreicht hat. Hat ein Sturm ein Dach abgedeckt und regnet es herein, so ersetzt die Hausratversicherung den Folgeschaden an der Wohnungseinrichtung. Doch nicht alle Naturereignisse sind automatisch abgedeckt: Die möglichen Folgen eines Sturms, wie Überschwemmungen oder Rückstau, die zu vollgelaufenen Kellern führen, sind nicht in der Hausrat- und Wohngebäudeversicherung enthalten. Für diese Schäden ist eine zusätzliche Elementarversicherung nötig. Nur dann übernimmt die Versicherung die Kosten für die Reparaturarbeiten und Instandsetzungen am Wohngebäude und die Hausratversicherung erstattet den Wiederbeschaffungswert des gefluteten Inventars.

Richtiges Vorgehen im Schadenfall: Erst dokumentieren, dann aufräumen

Ein durch Sturm entstandener Schaden sollte sofort dokumentiert, also fotografiert werden, bevor es ans Aufräumen geht. Auch eine kurze Auflistung aller Teile und Gegenstände, die durch den Sturm zerstört wurden, ist wichtig. So kann die Versicherung den Schaden besser abschätzen und Ersatzzahlungen leisten.

Haftung durch den Grundstückbesitzer

Wird ein Auto durch einen morschen Baum beschädigt oder im schlimmsten Fall eine Person durch herabfallende Dachziegeln verletzt, steht der Grundstückbesitzer durch die Verkehrssicherungspflicht in der Verantwortung. Der Grundstückeigentümer sollte daher regelmäßig die Gebäude und das Grundstück auf mögliche Gefahrenquellen prüfen. Das gilt für Bäume, lose Dachziegel, Blumentöpfe auf Balkonen und Fensterbänken und für den Gartenzaun.

Schäden am Auto

Ob geparkt oder während der Fahrt – wird das Auto unmittelbar durch einen Sturm von mindestens 62 Stundenkilometern (Windstärke acht) beschädigt, greift die Teilkasko. Ist der Schaden selbstverschuldet, beispielsweise weil der Fahrer gegen einen bereits umgestürzten Baum auf der Straße fährt, greift die Versicherung nicht. Einen weitergehenden, von der Windstärke unabhängigen Schutz bietet dann eine Vollkaskoversicherung.

Die Handlungsempfehlungen für Sturmschäden in der Zusammenfassung:

  • Notabdeckung bzw. provisorische Abdichtung vornehmen
  • Betroffenen Gegenstände aufbewahren und erst nach Rücksprache mit der Gothaer entsorgen
  • Kunden sollen sich bei der Gothaer melden, wenn sie Arbeiten selbst ausführen möchten
  • Schadenaufstellung unterteilt nach „reparaturfähig“ und „zerstört“ machen
  • Fotos von der Schadenstelle anfertigen
  • Schadennummer auf allen Unterlagen notieren
  • Unterlagen möglichst in einer Mail an schaden@gothaer.de senden
  • Bei Fotos per E-Mail auf Dateigröße bis maximal 20 MB achten
  • Dokumente im pdf-Format und Fotos im jpeg-Format senden

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Der Gothaer Konzern gehört mit rund 4 Millionen Kundinnen und Kunden sowie Beitragseinnahmen von 4,9 Milliarden Euro zu den großen deutschen Versicherungskonzernen und ist einer der größten Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit in Deutschland. Angeboten werden alle Versicherungssparten. Dabei setzt die Gothaer auf qualitativ hochwertige persönliche und digitale Beratung und Unterstützung ihrer Kund*innen, auch über die eigentliche Versicherungsleistung hinaus. Als führender Partner für den Mittelstand ist es der Anspruch des Unternehmens, das starke Engagement rund um ihre Kund*innen spürbar werden zu lassen. Denn neben vielfältigen Schutzkonzepten unterstützt die Gothaer Unternehmen bei strategischen Zukunftsthemen wie der Mitarbeitendenbindung oder der Energiewende. Auch für Privatkund*innen bietet das Unternehmen – neben dem klassischen Versicherungsschutz und der Altersvorsorge – digitale Services sowie ausgeklügelte Gesundheitsdienstleistungen. Als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit ist die Gothaer nur ihren Kund*innen verpflichtet – nicht etwa Aktionär*innen. Durch diese Unabhängigkeit kann der Konzern langfristig und nachhaltig im Sinne der Kund*innen agieren.

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