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Sturmverursachte Schäden an Autos reguliert bereits die Teilkaskoversicherung.
Sturmverursachte Schäden an Autos reguliert bereits die Teilkaskoversicherung.

Pressemitteilung -

Sturmtief Lolita: Diese Versicherungen sind jetzt wichtig

  • Wohngebäude- und Hausratversicherungen sind guter Basisschutz
  • Elementarversicherung deckt auch Überschwemmungen ab
  • Teilkasko übernimmt Kosten bei unmittelbaren Sturmschäden am Auto
  • Grundstückbesitzer in der Pflicht
  • Die Schaden-Hotline der Gothaer: 030 / 5508-81508

Köln, 28. Januar 2019 – Sturmtief Lolita fegt heute über Deutschland hinweg. Der Deutsche Wetterdienst warnt vor stürmischem und wechselhaftem Wetter mit teils gewittrigen Schnee- und Graupelschauern. Gerade Hausbesitzer sollten jetzt gut vor- und nachsorgen: Kontrollieren, ob nicht Dachziegel oder Gartengeräte bei Sturmböen zur umherfliegenden Gefahr werden könnten und – wenn der Sturm vorbei ist – eventuelle Schäden dokumentieren. Mieter sollten vor allem Blumentöpfe auf ihren Balkonen sichern. Mit welchen Versicherungen Mieter und Eigentümer den Sturm sorgenfrei aussitzen können, erklärt die Gothaer Versicherung.

Elementarversicherung deckt Kosten nach dem Sturm

Sturm- und Hagelschäden sind in der Regel in der Wohngebäude- und Hausratversicherung enthalten. Der Gebäudeversicherer ersetzt beispielsweise die Kosten für abgedeckte Dächer, umgeknickte Schornsteine oder Schäden am Haus durch umgestürzte Bäume. Voraussetzung hierfür ist, dass der Sturm die Windstärke acht, mindestens 62 Kilometer pro Stunde, erreicht hat – auch bei Sturmtief Lolita sind diese Windstärken möglich.

Hat ein Sturm ein Dach abgedeckt und es regnet in Folge herein, so ersetzt die Hausratversicherung den Folgeschaden an der Wohnungseinrichtung. Doch nicht alle Naturereignisse sind automatisch abgedeckt: Die möglichen Folgen eines Sturms, wie Überschwemmungen oder Rückstau, die zu vollgelaufenen Kellern führen, sind nicht in der Hausrat- und Wohngebäudeversicherung enthalten. Für Schäden dieser Art ist eine zusätzliche Elementarversicherung nötig. Nur dann übernimmt die Versicherung die Kosten für die Reparaturarbeiten und Instandsetzungen am Wohngebäude und die Hausratversicherung erstattet den Wiederbeschaffungswert des gefluteten Inventars.

Richtiges Vorgehen im Schadenfall: erst dokumentieren, dann aufräumen

Ein durch Sturm entstandener Schaden sollte sofort dokumentiert, also fotografiert werden, bevor es ans Aufräumen geht. Auch eine kurze Auflistung aller Teile und Gegenstände, die durch den Sturm zerstört wurden, ist wichtig. So kann die Versicherung den Schaden besser abschätzen und Ersatzzahlungen leisten. Die meisten Versicherungen haben zu diesem Zweck eine 24-Stunden-Hotline.

Haftung durch den Grundstückbesitzer

Wird ein Auto durch einen morschen Baum beschädigt oder gar eine Person durch herabfallende Dachziegeln verletzt, steht der Grundstückbesitzer durch die Verkehrssicherungspflicht in der Verantwortung. Der Grundstückeigentümer sollte daher regelmäßig die Gebäude und das Grundstück auf mögliche Gefahrenquellen prüfen. Das gilt etwa für Bäume, lose Dachziegel, Blumentöpfe auf Balkonen und Fensterbänken oder für den Gartenzaun.

Schäden am Auto

Ob geparkt oder während der Fahrt – wird das Auto unmittelbar durch den Sturm von mindestens 62 Stundenkilometern (Windstärke acht) beschädigt, greift bereits die Teilkasko. Ist der Schaden jedoch selbstverschuldet, beispielsweise indem der Fahrer gegen einen bereits umgestürzten Baum auf der Straße fährt, greift die Versicherung nicht. Einen weitergehenden, von der Windstärke unabhängigen Schutz bietet eine Vollkaskoversicherung.

Die Gothaer Sicherheitstipps für stürmische Zeiten:

  • Lose Gegenstände an Haus und Wohnung – Blumentöpfe, Dachziegel, Gartengeräte – sichern
  • Elementarversicherung schützt vor finanziellen Folgen von Naturereignissen
  • Schaden vor den Aufräumarbeiten dokumentieren
  • Grundstückbesitzer in der Verkehrsversicherungspflicht
  • Kfz-Sturmschäden sind durch die Teilkasko abgedeckt

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Martina Faßbender

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Ulrich Otto

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Ines Jochum

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Pressekontakt Referentin für Renten- und Lebensversicherung, Nachhaltigkeit 0221 308 34287
Sarah Höbing

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Pressekontakt Referentin für Kompositversicherungsthemen +49 221 308-34609

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Der Gothaer Konzern gehört mit rund 4 Millionen Kundinnen und Kunden sowie Beitragseinnahmen von 4,6 Milliarden Euro zu den großen deutschen Versicherungskonzernen und ist einer der größten Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit in Deutschland. Angeboten werden alle Versicherungssparten. Dabei setzt die Gothaer auf qualitativ hochwertige persönliche und digitale Beratung und Unterstützung ihrer Kund*innen, auch über die eigentliche Versicherungsleistung hinaus. Als führender Partner für den Mittelstand ist es der Anspruch des Unternehmens, das starke Engagement rund um ihre Kund*innen spürbar werden zu lassen. Denn neben vielfältigen Schutzkonzepten unterstützt die Gothaer Unternehmen bei strategischen Zukunftsthemen wie der Mitarbeitendenbindung oder der Energiewende. Auch für Privatkund*innen bietet das Unternehmen – neben dem klassischen Versicherungsschutz und der Altersvorsorge – digitale Services sowie ausgeklügelte Gesundheitsdienstleistungen. Als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit ist die Gothaer nur ihren Kund*innen verpflichtet – nicht etwa Aktionär*innen. Durch diese Unabhängigkeit kann der Konzern langfristig und nachhaltig im Sinne der Kund*innen agieren.

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